Allgemeine Geschäftsbedingungen

Personalvermittlung: erfolgsbasierte Direktvermittlung von Fach- und Führungskräften. Stand: 19.09.2026

1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, sofern keine abweichenden Regelungen (z. B. ein entsprechender Personalvermittlungsvertrag oder eine individuelle Auftragsbestätigung) vereinbart sind, für alle, auch zukünftigen Geschäftsbeziehungen auf dem Gebiet der Personalvermittlung zwischen Code Recruiting, Tullastraße 58, 76131 Karlsruhe – nachfolgend „Code Recruiting“ – als Personaldienstleister und dem Besteller – nachfolgend „Kunde“ – gemeinsam „Parteien“.

Vertragsgegenstand ist die erfolgsbasierte Direktvermittlung geeigneter Bewerberinnen und Bewerber zur Besetzung der vom Kunden beauftragten und in einem Auftrag bzw. einer Auftragsbestätigung näher bezeichneten offenen Position.

Code Recruiting erbringt keine Arbeitnehmerüberlassung. Die Vermittlung erfolgt mit dem Ziel des unmittelbaren Abschlusses eines Arbeits-, Dienst-, freien Mitarbeiter-, Handelsvertreter- oder sonstigen Vertragsverhältnisses zwischen dem Kunden und der von Code Recruiting vorgestellten Person.

2. Verschwiegenheit / Datenschutz

Code Recruiting erhält zur Durchführung der Personalvermittlung vom Kunden die für die Besetzung der jeweiligen Position erforderlichen Angaben und Unterlagen. Code Recruiting behandelt diese Informationen vertraulich und verwendet sie ausschließlich im Rahmen des konkreten Personalvermittlungsauftrages.

Der Kunde verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen der Personalvermittlung zugänglich gemachten Daten der von Code Recruiting vorgestellten Personen ausschließlich zu dem Zweck zu verarbeiten oder zu benutzen, zu dem sie ihm befugtermaßen übermittelt wurden.

Nach Abschluss der Vermittlungstätigkeit sind die erhaltenen Unterlagen und personenbezogenen Daten zurückzugeben bzw. zu löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder sonstigen gesetzlichen Erlaubnistatbestände entgegenstehen.

Die Parteien verpflichten sich, über alle ihnen während der Vertragsdauer bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt auch für ausdrücklich als vertraulich bezeichnete Informationen sowie für sonstige nicht allgemein zugängliche Informationen.

Die Verschwiegenheitspflicht gilt nicht für Informationen, die allgemein zugänglich sind, deren Weitergabe ersichtlich keinen Nachteil begründet oder zu deren Offenlegung eine Partei gesetzlich verpflichtet ist bzw. die zur Wahrung eigener Rechtsansprüche gegenüber Behörden oder Gerichten offengelegt werden müssen. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

Die Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

3. Vermittlungshonorar / Erfolgsprovision

Wird nach Vorlage eines Personalprofils bzw. nach sonstiger Vorstellung eines Bewerbers durch Code Recruiting zwischen dem vorgestellten Bewerber und dem Kunden oder einem mit diesem rechtlich oder wirtschaftlich verbundenen Unternehmen ein Arbeits-, Dienst-, freies Mitarbeiter-, Handelsvertreter- oder sonstiges Vertragsverhältnis begründet, wird vermutet, dass der Vertragsschluss auf der Vermittlungstätigkeit von Code Recruiting beruht.

Für den erfolgreichen Abschluss der Direktvermittlung hat Code Recruiting gegenüber dem Kunden Anspruch auf ein Vermittlungshonorar in Höhe von 30 % des Bruttojahresgehaltes der vermittelten Person. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist zusätzlich zu entrichten.

Als Bruttojahresgehalt gilt das gesamte der vermittelten Person beim Kunden vertraglich zustehende Entgelt, insbesondere fixe und variable Vergütungsbestandteile, freiwillige Zulagen, Gratifikationen, Tantiemen, 13. bzw. 14. Monatsgehälter sowie geldwerte Vorteile aus Sachbezügen, soweit diese Bestandteil der vertraglichen Vergütung sind.

Das Vermittlungshonorar wird mit Unterzeichnung des Vertrages zwischen dem Bewerber und dem Kunden, spätestens jedoch mit Aufnahme der Tätigkeit, ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Der Kunde verpflichtet sich, Code Recruiting unverzüglich über den Abschluss eines Vertragsverhältnisses mit einer vorgestellten Person zu informieren und auf Verlangen schriftlich Auskunft über den Zeitpunkt des Vertragsschlusses bzw. Tätigkeitsbeginns sowie über die Höhe und Zusammensetzung des vereinbarten Bruttojahresgehaltes zu erteilen.

Von den vorstehenden Regelungen abweichende Honorare, Pauschalen oder Sonderkonditionen sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich in Textform oder schriftlich zwischen den Parteien vereinbart wurden.

4. Insertion, Vorstellungskosten und Zusatzleistungen

Kosten für Stellenanzeigen, Inserate oder sonstige kostenpflichtige Veröffentlichungen werden nur berechnet, wenn dies vorab gesondert vereinbart wurde.

Vorstellungskosten der Bewerberin bzw. des Bewerbers trägt der Kunde, soweit diese Kosten nicht bereits durch das vereinbarte Vermittlungshonorar abgegolten sind oder Code Recruiting die Vorstellung ohne entsprechenden Auftrag und auf eigene Veranlassung organisiert hat.

Zusätzliche Leistungen, die über die vereinbarte Direktvermittlung hinausgehen, können nach vorheriger Vereinbarung gesondert vergütet werden.

5. Haftung

Code Recruiting übernimmt keine Garantie oder Haftung für die persönliche, körperliche, charakterliche oder fachliche Eignung der aufgrund der Vermittlung vom Kunden ausgewählten Person.

Mit Abschluss des Arbeits- bzw. Vertragsverhältnisses und spätestens mit Arbeits- oder Tätigkeitsbeginn trägt der Kunde die alleinige Verantwortung für die von ihm getroffene Auswahlentscheidung.

Für Erklärungen, Handlungen oder Pflichtverletzungen der vermittelten Person haftet Code Recruiting nicht, soweit gesetzlich zulässig. Die gesetzlichen Haftungsregelungen bleiben im Übrigen unberührt.

6. Gewährleistung / Ersatzvermittlung

Die Vermittlung erfolgt grundsätzlich unter Ausschluss einer Erfolgsgarantie hinsichtlich des langfristigen Bestands des vermittelten Vertragsverhältnisses.

Scheidet die vermittelte Person innerhalb der vereinbarten bzw. gesetzlichen arbeitsvertraglichen Probezeit aus dem Unternehmen des Kunden aus, wird Code Recruiting aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht versuchen, eine adäquate Ersatzvermittlung vorzunehmen.

Für eine solche Ersatzvermittlung werden 50 % des für die ursprüngliche Vermittlung gezahlten Vermittlungshonorars berechnet.

Dies gilt nicht, wenn die Beendigung des Vertragsverhältnisses während der Probezeit aus betriebsbedingten Gründen erfolgt. Ein Anspruch auf eine erfolgreiche Ersatzbesetzung innerhalb eines bestimmten Zeitraums besteht nicht.

7. Begründung sonstiger Geschäftsverhältnisse

Begründet der Kunde mit einer von Code Recruiting vorgestellten Person anstelle eines Arbeitsverhältnisses ein sonstiges Vertragsverhältnis, insbesondere ein Handelsvertreter-, freies Mitarbeiter- oder vergleichbares Vertragsverhältnis, gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend.

Das Vermittlungshonorar beträgt in diesem Fall grundsätzlich 30 % des vereinbarten Bruttojahreseinkommens. Ist die Vergütung ausschließlich erfolgsabhängig und deshalb bei Vertragsschluss nicht hinreichend bestimmbar, ist eine Pauschale von 10.000,00 EUR netto geschuldet.

Abweichende Vereinbarungen müssen ausdrücklich in Textform oder schriftlich vereinbart werden.

8. Schlussbestimmungen

Code Recruiting erklärt, von der jeweiligen Bewerberin bzw. dem jeweiligen Bewerber die erforderliche Einwilligung bzw. sonstige datenschutzrechtliche Grundlage zur Übermittlung der personenbezogenen Daten an den Kunden zu haben, soweit eine solche erforderlich ist.

Der Kunde erklärt, dass der die Personalvermittlung beauftragende Vertreter bevollmächtigt und zur Beauftragung berechtigt ist.

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform oder Schriftform, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

9. Rechtswahl, Gerichtsstand

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Code Recruiting und dem Kunden findet deutsches Recht Anwendung.

Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand für alle vertraglichen und außervertraglichen Streitigkeiten der Sitz von Code Recruiting.